GmbH-GF/-Gesellschafter-Brief August 2014

Gehwegreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt

BFH, Urteil v. 20.3.2014, VI R 55/12

Der BFH widerspricht damit ausdrücklich der Auffassung des BMF. Danach sollen Straßen-/Gehwegreinigung und Winterdienst nur auf Privatgelände begünstigt sein. Die großzügigere Auffassung des BFH vermeidet die etwas lebensfremd erscheinende Handhabung, dass die Reinigung des Gehwegs und des Hauszugangs rechnerisch aufgeteilt wird.

Kosten für heileurythmische Behandlungen als außergewöhnliche Belastung

BFH, Urteil v. 26.2.2014, VI R 27/13

Der Grund für die Anerkennung der Heileurythmie als Heilmittel liegt darin, dass auch "besondere Therapierichtungen" vom Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Darunter sind therapeutische Konzepte zu verstehen, die auf der Grundlage eines von der "Schulmedizin" sich abgrenzenden, weltanschaulichen Denkansatzes größere Teile der Ärzteschaft und weite Bevölkerungskreise für sich eingenommen haben.

Der BFH weist ergänzend darauf hin, dass gegen die rückwirkende Anwendung der mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten Nachweisregelungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Werbungskostenabzug für "umgekehrte Familienheimfahrten"

FG Münster, Urteil v. 28.8.2013, 12 K 339/10 E

Die Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 22/14 anhängig.

Unterstützung von Angehörigen im Ausland

FG Köln, Urteil v. 6.11.2013, 3 K 2728/10

Die Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 5/14 anhängig.

Erbschaftsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit

FG Münster, Urteil v. 30.4.2014, 3 K 1915/12 Erb

Das Revisionsverfahren ist beim BFH anhängig unter dem Az. II R 34/14.

Reisekosten bei Auszubildenden: Regelmäßige Arbeitsstätte bei dualen Ausbildungsgängen

BFH, Urteil v. 10.4.2014, III R 35/13

Erste Tätigkeitsstätte ist ab 2014 auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird (§ 9 Abs. 4 Satz 8 EStG).

Arbeitszimmer: Kann die Anmietung durch den Arbeitgeber eine Alternative sein?

BMF, Schreiben v. 13.12.2005, IV C 3 – S 2253 – 112/05

Gestaltungsmissbrauch vermeiden: Wenn der Mitarbeiter in Höhe der vereinbarten Miete auf sein normales Gehalt verzichtet oder eine Gehaltserhöhung in entsprechender Höhe ausbleibt, liegt laut Finanzverwaltung eine missbräuchliche Gestaltung vor. Diese Auffassung ist zwar umstritten. Sie bedeutet aber, dass eine derartige Ausgestaltung bei Nichtanerkennung im Klageverfahren weiterverfolgt werden müsste.

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nicht nutzbarem "Amtszimmer"

BFH, Urteil v. 26.2.2014, VI R 11/12

Der BFH hat die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und den Rechtsstreit an das FG zurückverwiesen. Dieses muss nun klären, ob das vom Arbeitgeber als Arbeitsplatz zugewiesene "Amtszimmer" tatsächlich nicht nutzbar war.

Dass ein Raum, von dem Gesundheitsgefahren ausgehen, z. B. wegen Schimmelbefall usw., nicht als "anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht, versteht sich von selbst. Im Übrigen dürfen aber Ansichten und Vorlieben keine Rolle spielen. So kann auch ein bisher als Abstellraum genutztes Zimmer zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet sein, wenn ein Schreibtisch vorhanden ist und für Belüftung, Beleuchtung usw. gesorgt ist.

Der Hinweis auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist im Grundsatz zutreffend, greift jedoch nicht in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer auf die Nutzung und Gestaltung der Räume Einfluss nehmen kann. In Fällen, in denen sich der Arbeitnehmer aufgrund seiner Stellung einen Arbeitsplatz im Betrieb verschaffen kann, ist davon auszugehen, dass ihm dort eine den Werbungskostenabzug ausschließende Arbeitsmöglichkeit tatsächlich zur Verfügung steht. Dabei sind aber auch Fälle denkbar, in denen es kaum zumutbar erscheint, davon Gebrauch zu machen. Hat sich der Arbeitnehmer z. B. dazu bereit erklärt, seinen Schreibtisch im Betrieb einem Kollegen zu überlassen und von zu Hause aus zu arbeiten, kann ihm im Interesse des Betriebsklimas kaum zugemutet werden, den Kollegen an einen anderen Platz zu "vertreiben".

Entfernungspauschale: Nutzung verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel

FG Münster, Urteil v. 2.4.2014, 11 K 2574/12 E

Obwohl das FG die Revision gem. § 115 Abs. 2 FGO zur Fortbildung des Rechts zugelassen hat, wurde diese nicht eingelegt und das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.

Herstellung eines Hausanschlusses ist steuerbegünstigte Handwerkerleistung

BFH, Urteil v. 20.3.2014, VI R 56/12, veröffentlicht am 11.6.2014

Aus der Beschränkung der Handwerkerleistungen auf "Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen" folgt, dass Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme nicht begünstigt sind. Erfasst werden nur Handwerkerleistungen, die in einem bereits vorhandenen Haushalt erbracht werden, auch wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt. Der Anschluss eines Neubaus führt nicht zur Steuerermäßigung. Im Streitfall wurde der Hausanschluss erst Jahre nach Fertigstellung des Wohnhauses eingerichtet, sodass eine Modernisierungsmaßnahme vorlag.

Mietrecht: Hecke wird mit Einpflanzen Grundstücksbestandteil

LG Detmold, Urteil v. 26.3.2014, 10 S 218/12

Anzüge eines Rechtsanwalts sind keine typische Berufskleidung

FG Hamburg, Urteil v. 26.3.2014, 6 K 231/12

Als typische Berufskleidung hat die BFH-Rechtsprechung u. a. anerkannt: Weißer Arztkittel, Frack eines Kellners, uniformähnliche Dienstkleidung bei Flugpersonal, Arbeitsanzüge, Sicherheitsschuhe und Uniformen.

Einkommensteuerliche Behandlung von Preisgeldern im Fokus

OFD Frankfurt am Main, Verfügung v. 14.5.2014, S 2120 A - 2 - St 210

Die Inhalte der OFD-Verfügung entsprechen den Grundsätzen aus den BMF-Schreiben vom 5.9.1996 (BStBl 1996 I S. 1150) und vom 23.12.2002 (BStBl 2003 I S. 76). Die OFD ergänzte diese Ausführungen lediglich um den Zusatz, dass sich die Steuerfreiheit eines konkreten Preisgelds auch aus einer Einzelentscheidung des Hessischen Ministeriums der Finanzen ergeben kann. Dies ist z. B. der Fall beim Theodor-Wolff-Preis, dem Wächterpreis der Tagespresse, dem deutschen Zukunftspreis für Technik und Innovation, sowie dem hessischen Kultur- und Förderpreis des Kuratoriums Hessischer Kulturpreis.

Rettungsschwimmer der DLRG: Übungsleiterpauschale anwendbar

OFD Frankfurt am Main, Verfügung v. 14.5.2014, Az. S 2257 A - 11 - St 220

Ausflüge kleiner Betriebseinheiten sind nicht unfallversichert

Hessisches LSG, Urteil v. 29.4.2014, L 3 U 125/13

Kindergeld trotz Wegfalls der Meldung als Arbeitsuchender

BFH, Urteil v. 10.4.2014, III R 19/12, veröffentlicht am 23.7.2014

Das bedeutet für den Fall einer zwar nicht wirksam bekanntgegebenen, gleichwohl aber inhaltlich zu Recht erfolgten Vermittlungseinstellung, dass der Kindergeldanspruch nach Ablauf des Monats entfällt, in dem das arbeitsuchende Kind aus der Vermittlung abgemeldet wurde. Hat die Agentur dagegen die Vermittlung mangels einer beachtlichen Pflichtverletzung zu Unrecht eingestellt, besteht die Meldung zeitlich unbefristet – ggf. bis zum Erreichen des 21. Lebensjahrs – fort.

Die Familienkasse trägt die Feststellungslast für eine dem Kind obliegende Pflicht. Umgekehrt trägt der Kindergeldberechtigte die Feststellungslast dafür, dass das Kind die ihm obliegenden Pflichten erfüllt oder nur aus wichtigem Grund verletzt hat.

Der BFH ergänzt noch, dass in Fällen, in denen – anders als hier – eine wirksame Einstellungsverfügung vorliegt, diesem ressortfremden Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zukommen dürfte, sodass die Familienkasse an ein dadurch ausgelöstes Erlöschen der Arbeitssuchendmeldung gebunden wäre.

Die Sache wurde an das FG zurückverwiesen, um festzustellen, ob eine Pflichtverletzung durch den Sohn vorliegt, die unter einen der gesetzlichen Fälle fällt.